hoch

Rosige Zeiten: Wenn Sie ein älteres Dieselfahrzeug fahren, kommen Sie jetzt zu ganz besonders vorteilhaften Konditionen zu einem neuen ŠKODA oder SEAT. Möglich machen das die von den Herstellern angebotenen Umwelt- und Wechselprämien sowie natürlich der exklusive HACKEROTT-Bonus. Doch wann können Sie welchen Rabatt in Anspruch nehmen? – Das ist eigentlich ganz einfach, wie Sie gleich sehen werden.

Die Umweltprämien von ŠKODA und SEAT – für Dieselfahrzeuge mit Euro 1 bis 4

Wenn Sie ein Dieselfahrzeug, das nur der Euronorm 1 bis 4 genügt, zur Verschrottung zurückgeben, können Sie sich beim Wechsel auf einen ŠKODA oder SEAT mit Dieselantrieb nach Euronorm 6 je nach Modell bis zu 7.500 € (ŠKODA) bzw. bis zu 9.400 € (SEAT) Umweltprämie sichern.

Voraussetzung: Sie lassen Ihren alten Diesel-Pkw (Euronorm 1–4) durch einen anerkannten Demontagebetrieb verschrotten und legen dafür einen Verwertungsnachweis gemäß § 4 Abs. 2 AltfahrzeugV vor.

Die Wechselprämien von ŠKODA und SEAT – für Dieselfahrzeuge mit Euro 4 bis 5

Die Wechselprämie funktioniert bei ŠKODA und SEAT gleich: Sie geben Ihren alten Diesel-Pkw (Euronorm 4 oder 5) in Zahlung und können dafür bei Neukauf eines ŠKODA oder SEAT Fahrzeugs mit Euronorm 6 von einer modellabhängigen Wechselprämie von bis zu 6.500 € (ŠKODA) bzw. bis zu 8.400 € (SEAT) profitieren – zuzüglich natürlich zum Restwert Ihres alten Fahrzeugs!

Der exklusive HACKEROTT-Bonus – den gibt es nur bei uns

Sie sehen: Egal, ob Sie sich bei HACKEROTT für einen ŠKODA oder SEAT entscheiden – mit den Hersteller-Prämien fahren Sie schon einmal sehr, sehr günstig. Aber wir bei HACKEROTT wollen ja nicht nur bei Auswahl, Beratung und Service die Besten sein, sondern natürlich auch beim Preis. Und deswegen bekommen Sie exklusiv bei uns zusätzlich zu den von ŠKODA angebotenen Prämien noch den HACKEROTT-Bonus beim Kauf eines ŠKODAs obendrauf: Damit macht dann das Sparen beim Autokauf sogar noch mehr Spaß! Allerdings nur für Kurzentschlossene, denn sämtliche hier vorgestellten Boni gelten nur noch bis zum 30. April 2019 – das heißt also: Nichts wie hin zu HACKEROTT!

Die Aktion ist am 30. April 2019 beendet worden.

Alle Prämien und Boni hier modellabhängig auf einen Blick:


ŠKODA Modell UMWELTPRÄMIE¹ (EURO 1–4) WECHSELPRÄMIE² (EURO 4–5)
CITIGO 1.500 € 500 €
FABIA 2.500 € 1.500 €
RAPID 3.500 € 2.500 €
SCALA 2.500 € 1.500 €
OCTAVIA 5.000 € 4.000 €
KAROQ 2.500 € 1.500 €
KODIAQ 3.500 € 2.500 €
SUPERB 7.500 € 6.500 €

SEAT Modell UMWELTPRÄMIE³ (EURO 1–4) WECHSELPRÄMIE4 (EURO 4–5)
Alhambra 9.400 € 8.400 €
Leon 5.800 € 4.900 €
Ateca 4.500 € 3.500 €
Arona 3.700 € 2.700 €
Ibiza 3.200 € 2.200 €
Mii 960 €

Hier die Bedingungen der Umwelt- und Wechselprämie:

1) Deutschlandweite modellabhängige Prämie beim Kauf eines noch nicht zugelassenen ŠKODA Dieselfahrzeugs gemäß der Euronorm 6 in Höhe von bis zu 7.500,– € (z.B. für den ŠKODA SUPERB). Prämienvoraussetzung ist die Verschrottung eines Pkw mit Dieselmotorisierung (Euronorm 1–4) durch einen anerkannten Demontagebetrieb (nachgewiesen durch einen Verwertungsnachweis gemäß § 4 Abs. 2 AltfahrzeugV) innerhalb eines Zeitraums von 8 Wochen nach Zulassung des Neufahrzeugs. Verschrottungen vor dem 18.10.2018 werden nicht berücksichtigt. Das Altfahrzeug muss seit dem 02.10.2018 mindestens 6 Monate auf den Käufer zugelassen sein. Eine Barauszahlung der Prämie ist nicht möglich. Pro Verschrottungszertifikat ist nur eine Prämie gültig. Das Angebot für Privatkunden und gewerbliche Einzelabnehmer gilt bis zum 31.03.2019 (Kaufvertragsdatum) bei teilnehmenden ŠKODA Partnern. Nicht kombinierbar mit weiteren Sonderkonditionen oder Sonderaktionen.

Nachweis erforderlich, dass am Tage des Kaufabschlusses Wohnsitz oder Arbeitsstätte in einer von der Bundesregierung definierten Städte oder Landkreise liegt (Schwerpunktregion) und das Altfahrzeug seit dem 02.10.2018 auf den Käufer zugelassen ist. Die detaillierten Prämienvoraussetzungen (inkl. PLZ-Finder) finden Sie auf skoda.de/praemienberechtigung. Das Angebot für Privatkunden und gewerbliche Einzelabnehmer gilt vom 18.10.2018 (Kaufvertragsdatum) bis auf Widerruf, bei teilnehmenden ŠKODA Partnern. Nicht kombinierbar mit weiteren Sonderkonditionen oder Sonderaktionen.

2) Modellabhängige Prämie beim Kauf eines noch nicht zugelassenen ŠKODA Neuwagens (aktuelles ŠKODA Modell mit Benzin- oder Dieselantrieb gemäß Euronorm 6) in Höhe von bis zu 6.500,– € (z.B. für den ŠKODA SUPERB) bei Inzahlungnahme eines Pkw mit Dieselmotorisierung (Euronorm 4–5) durch einen ŠKODA Partner. Das Altfahrzeug muss seit dem 02.10.2018 auf den Käufer zugelassen sein. Eine Barauszahlung der Prämie ist nicht möglich. Pro Ankauf ist nur eine Prämie gültig. Das Angebot für Privatkunden und gewerbliche Einzelabnehmer gilt vom 24.01.2019 bis 30.04.2019 (Kaufvertragsdatum), bei teilnehmenden ŠKODA Partnern. Nicht kombinierbar mit weiteren Sonderkonditionen oder Sonderaktionen. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem teilnehmenden ŠKODA Partner.

3) Die SEAT Deutschland GmbH, Max-Planck-Straße 3–5, 64331 Weiterstadt, gewährt bei Kauf oder Finanzierung/Leasing eines neuen SEAT Fahrzeugs (einschließlich CUPRA) mit Schadstoffklasse EU6AG, EU6AD oder EU6BG ab dem 18.10.2018 bis auf Weiteres eine Umwelt-Prämie in Höhe von bis zu 8.000 € (modellabhängig), wenn der Kunde gleichzeitig oder bis spätestens drei Monate nach Zulassung seines neuen SEAT Fahrzeugs durch Vorlage eines entsprechenden Verwertungsnachweises die Verschrottung eines Pkw mit Dieselmotor eines beliebigen Herstellers belegt, für den die Abgasnorm Euro 1, Euro 2, Euro 3 oder Euro 4 gilt. Die Verschrottung des Altfahrzeugs darf dabei nicht vor dem 18.10.2018 erfolgt sein. Alternativ kann die Verschrottung auch durch einen SEAT Partner erfolgen. Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein) des Altfahrzeugs muss vorgelegt werden. Der Halter des Altfahrzeugs muss am 18.10.2018 entweder der Kunde selbst oder eine Person gewesen sein, die Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner des Kunden ist oder zu diesem in einem Verwandtschaftsverhältnis ersten Grades steht. Kunden, die ihren Erst- oder Zweitwohnsitz in einem der nachfolgenden, von der Bundesregierung festgelegten Postleitzahlengebiete haben oder zu einem dieser Postleitzahlengebiete einen besonderen Bezug haben, nämlich

• Personen mit einem Arbeitsverhältnis in der in dem Postleitzahlengebiet liegenden, besonders belasteten Stadt,

• Personen, die selbst regelmäßig eine Schule oder Bildungseinrichtung in der in dem Postleitzahlengebiet liegenden, besonders belasteten Stadt besuchen oder einen Verwandten ersten Grades mit gleicher Adresse haben, für den dies gilt,

• Personen, die ein Gewerbe in der in dem Postleitzahlengebiet liegenden, besonders belasteten Stadt betreiben bzw. dort angemeldet haben,

• Personen, die einen Verwandten ersten Grades haben, der in der in dem Postleitzahlengebiet liegenden, besonders belasteten Stadt wohnhaft ist,

können die Umwelt-Prämie für jedes SEAT Fahrzeug (einschließlich CUPRA) in Anspruch nehmen. Kunden, die die vorstehenden Kriterien nicht erfüllen, können die Umwelt-Prämie nur in Anspruch nehmen, wenn sie sich für den Kauf eines neuen SEAT Fahrzeugs mit Dieselmotor (Abgasnorm EU6dtemp) entscheiden. Der besondere Bezug zu einem von der Bundesregierung festgelegten Postleitzahlengebiet muss durch geeignete Nachweise (z.B. Bescheinigung des Arbeitgebers, Bescheinigung des Bildungsträgers, Gewerbeanmeldung, Meldebescheinigung, Stammbuch) belegt werden. Die Umwelt-Prämie wird als Nachlass auf den Fahrzeugpreis des neuen SEAT Fahrzeugs gewährt und ist nur erhältlich für private Einzelkunden und gewerbliche Einzelkunden. Weitere Informationen erhältst du bei deinem SEAT Partner.

4) Die SEAT Deutschland GmbH, Max-Planck-Straße 3–5, 64331 Weiterstadt, gewährt bei Kauf oder Finanzierung/Leasing eines neuen SEAT Fahrzeugs (einschließlich CUPRA) mit Schadstoffklasse EU6AG, EU6AD oder EU6BG bis 30.04.2019 eine Wechselprämie in Höhe von bis zu 7.000 € (modellabhängig), wenn sie zugleich ihren gebrauchten Diesel-Pkw mit der Abgasnorm Euro 4 oder Euro 5 bei einem SEAT Partner in Zahlung geben (Mindestankaufswert: 1 €). Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein) des Altfahrzeugs muss vorgelegt werden. Der letzte Halter des Altfahrzeugs muss entweder der Kunde selbst oder eine Person gewesen sein, die Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner des Kunden ist oder zu diesem in einem Verwandtschaftsverhältnis ersten Grades steht. Die Wechselprämie wird als Nachlass auf den Fahrzeugpreis des neuen SEAT Fahrzeugs gewährt und ist nur erhältlich für private Einzelkunden und gewerbliche Einzelkunden. Weitere Informationen erhältst du bei deinem SEAT Partner.


Über den Autor
Christian Hackerott

Christian Hackerott

Christian Hackerott ist Geschäftsführer der HACKEROTT-Autohaus-Gruppe.


Informationen

* Die angegebenen Kraftstoff- bzw. Stromverbrauchs- und CO₂-Emissionswerte wurden nach WLTP – Prüfverfahren (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure) ermittelt. Dieses Verfahren ist realitätsnäher als das bisherige NEFZ - Prüfverfahren (Neuer Europäischer Fahrzyklus) und wird auch zur Bemessung der Kfz-Steuer herangezogen. Werte nach dem NEFZ-Verfahren liegen für das dargestellte Fahrzeugmodell nicht mehr vor. Informationen zu WLTP unter hackerott.de/wltp
Elektrische Reichweite nach Herstellerangaben.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und zu den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen und gegebenenfalls zum Stromverbrauch neuer PKW können dem “Leitfaden über den offiziellen Kraftstoffverbrauch, die offiziellen spezifischen CO2-Emissionen und den offiziellen Stromverbrauch neuer PKW” entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der “Deutschen Automobil Treuhand GmbH” unentgeltlich erhältlich ist unter www.dat.de.

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen