Wenn es um Kauf oder Verkauf eines Gebrauchtwagens geht, legen viele Menschen großen Wert auf den Begriff „scheckheftgepflegt“. Für den Verkäufer heißt „scheckheftgepflegt“ in der Regel, dass er einen höheren Preis verlangen kann – für den Käufer, dass der Wagen in einem überdurchschnittlich guten Zustand ist. Doch welche Relevanz hat die Pflege nach Scheckheft tatsächlich – zum Beispiel, wenn es nach dem Kauf zu Reklamationen kommen sollte?
Zunächst einmal: Im Prinzip ist das Scheckheft nichts anderes als ein unverbindlicher Plan des Autoherstellers mit Vorgaben, wann und wie oft das Fahrzeug gewartet oder inspiziert werden sollte. Zweck dieser Empfehlungen ist es, die möglichst lange und störungsfreie Betriebsdauer des Fahrzeugs zu unterstützen. Auch wenn diese Empfehlungen nicht die Verbindlichkeit von TÜV-Untersuchungen haben: Die Wartungsintervalle einzuhalten und nicht übermäßig zu überschreiten, ist natürlich auf jeden Fall sinnvoll.
Lückenlos dokumentiert
Ein Fahrzeug ist dann scheckheftgepflegt, wenn stets sämtliche vom Hersteller vorgegebenen Maßnahmen beachtet wurden. Alle Inspektionen müssen durch eine Fachwerkstatt durchgeführt und protokolliert sein, und der Wagen darf entsprechend keine Mängel aufweisen. Auch freie Werkstätten, die gemäß den Herstellervorgaben arbeiten, sind berechtigt, das Scheckheft abzustempeln – schon seit etlichen Jahren ist die Gewährleistungspflicht der Hersteller nicht mehr daran geknüpft, dass Inspektionen und Reparaturen in einer Vertragswerkstatt durchgeführt wurden.
Die Sache mit der „Beschaffenheitsvereinbarung“
Beim Kauf bzw. Verkauf eines Pkw zwischen Privatpersonen wird in der Regel der sogenannte Gewährleistungsausschluss für Sachmängel vereinbart, das heißt, der Wagen wechselt „so wie besehen“ den Besitzer. Wenn das Auto allerdings – zum Beispiel in einer Kleinanzeige – als „scheckheftgepflegt“ angeboten wurde, hat das die Folge, dass ein vereinbarter Gewährleistungsausschluss insoweit nicht greift. Das wurde so vor Gericht entschieden (rechtskräftiges Urteil des Amtsgerichts München, Aktenzeichen 191 C 8106/15). Mit der Eigenschaft „scheckheftgepflegt“ wird nämlich eine ganz bestimmte, wertbildende Beschaffenheit des Fahrzeugs zugesichert – eben die komplette, lückenlose und qualifizierte Wartung und Inspektion gemäß den Herstellerangaben. Stellt sich also heraus, dass das Fahrzeug in Wirklichkeit nicht scheckheftgepflegt ist, kann der getäuschte Käufer die Rückabwicklung verlangen, da die Beschaffenheitsvereinbarung nicht zutreffend und das Fahrzeug folglich mangelhaft ist.
Das Scheckheft – genau hinschauen lohnt sich!
Gerade weil das Scheckheft zur Dokumentation einer wertbildenden Beschaffenheit des Fahrzeugs dient, sollte man als Käufer auf ein paar Details achten, um sicher zu sein, nicht auf Fälschungen hereinzufallen:
- Wurden die Arbeiten durch eine bekannte Werkstatt durchgeführt?
- Sind alle Wartungen und Inspektionen mit Datum, Stempel und Unterschrift versehen?
- Sind Protokolle / Rechnungsbelege zu den durchgeführten Arbeiten vorhanden?
- Ein Blick auf die Wartungsbegleitkarten im Motorraum oder der Türinnenseite gibt darüber hinaus Aufschluss, wann das letzte Mal Öl und Bremsflüssigkeit gewechselt wurden.
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COMMENT (1)
Rispe28
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Besten Dank für die Informationen. Ich denke das kann sich sowohl für Käufer wie auch Verkäufer lohnen. Der Käufer erhält beim Autoankauf ein gepflegtes Fahrzeug, das zumindest in gewissem Masse garantiert alle Wartungen mitgenommen zu haben und der Verkäufer kann mehr Wert herausholen. Eigentlich eine gute Sache.