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ECE R44, R129, i-Size: Viele Eltern fühlen sich durch die unterschiedlichen Normen und Sicherheitskonzepte für den Kindersitz im Auto verunsichert. Kann der vorhandene Kindersitz noch weiter benutzt werden? Worauf sollte man beim Kauf eines neuen Kindersitzes achten? – Die Hackerott-Experten informieren.

Jeder Autofahrer weiß: In Deutschland gilt Kindersitzpflicht für Kinder bis zu einer Körpergröße von 1,50 m oder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr. Auch dass nur amtlich zugelassene und mit einem entsprechenden Prüfsiegel versehene Sitze verwendet werden dürfen, ist allgemein bekannt. Doch welche Normen und Siegel sind denn derzeit überhaupt aktuell?

Die Mindestanforderungen: ECE R44/03 und ECE R44/04

Kindersitze mit dem orangefarbenen Zulassungsetikett R44/03 oder ECE R44/04 entsprechen den Mindestanforderungen der EU-Sicherheitsverordnung ECE R44. Kindersitze, die nach den älteren Normen R44/01 und R44/02 zertifiziert worden waren, sind nicht mehr zulässig.

Mehr Sicherheit: i-Size (R129)

Die neue Kindersitznorm R129, auch unter dem Begriff i-Size bekannt, soll als europäischer Standard für Kinderautositze etabliert werden. Ziel ist es, im Auto mitfahrende Kinder noch besser vor Unfällen zu schützen. So werden i-Size-Sitze nicht nur in frontalen Crashtests auf die Probe gestellt; zusätzlich sind auch seitliche Aufpralltests verpflichtend. Dazu wurden eigens spezielle Test-Dummies entwickelt, die weitaus genauere Daten als herkömmliche Dummies liefern.

Alle i-Size-Sitze sind außerdem kompatibel mit dem ISOFIX-System – das verringert das Risiko einer falschen Installation und macht den Einbau insgesamt einfacher. Entsprechend der neuen Richtlinie wird der Kindersitz auch nicht mehr anhand des Gewichts des Kindes ausgewählt, sondern anhand der Körpergröße; dafür gibt es insgesamt sechs Klassen, von Q0 (bis 60 cm) bis Q10 (ab 125 cm). So soll der korrekte Verlauf des Gurtes am Körper des Kindes besser gewährleistet werden.

Ein weiterer ganz wichtiger Unterschied zur alten Norm: Kinder müssen bis 15 Monate gegen die Fahrtrichtung transportiert werden.

Unsere Kindersitz Tipps für Eltern

Wichtig zu wissen: Beide Normen – ECE R44 und ECE R 129 – gelten parallel. Das heißt: Nach ECE R44/03 oder R44/04 zugelassene Kindersitze dürfen unverändert weiter verwendet werden. Allerdings werden Sitze für die bisherigen Gewichtsklassen 0, 0+ und I ab September 2017 nur noch nach der ECE R129 zugelassen

Wenn Sie vor dem Kauf eines neuen Kindersitzes stehen, können Sie zwischen Produkten wählen, die eine Zulassung nach der alten Norm R44/04 oder der neuen Richtlinie R129 haben. Auch wenn Sie sich für einen nach R44/04 zertifizierten Sitz entscheiden, brauchen Sie nicht zu befürchten, dass dieser Sitz vorzeitig ersetzt werden muss.

In vielen Verbraucherschutztests schneiden aber regelmäßig solche Produkte besser ab, die über die gesetzlich festgelegten Mindestanforderungen hinaus gehen. Der bereits seit vielen Jahren vom ADAC geforderte Seitenaufpralltest zum Beispiel ist kein Bestandteil der R44.

 

 

 


Über den Autor
Thomas Heine

Thomas Heine


Informationen

* Die angegebenen Kraftstoff- bzw. Stromverbrauchs- und CO₂-Emissionswerte wurden nach WLTP – Prüfverfahren (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure) ermittelt. Dieses Verfahren ist realitätsnäher als das bisherige NEFZ - Prüfverfahren (Neuer Europäischer Fahrzyklus) und wird auch zur Bemessung der Kfz-Steuer herangezogen. Werte nach dem NEFZ-Verfahren liegen für das dargestellte Fahrzeugmodell nicht mehr vor. Informationen zu WLTP unter hackerott.de/wltp
Elektrische Reichweite nach Herstellerangaben.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und zu den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen und gegebenenfalls zum Stromverbrauch neuer PKW können dem “Leitfaden über den offiziellen Kraftstoffverbrauch, die offiziellen spezifischen CO2-Emissionen und den offiziellen Stromverbrauch neuer PKW” entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der “Deutschen Automobil Treuhand GmbH” unentgeltlich erhältlich ist unter www.dat.de.

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